Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass die Maklertätigkeit in Anspruch genommen wird.
  3. Die Annahme der Maklerdienste oder Angebotsangaben sowie Auswertung von MAS Real Estate e.K. gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
  4. MAS Real Estate e.K. verpflichtet sich, die Aufträge mit der Sorgfalt zu bearbeiten und alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtlichen durch MAS Real Estate e.K. überlassene Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von diesen Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an MAS Real Estate e.K. die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
  6. Vorbehaltlich deren Zustimmung, werden auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekanntgegeben.
  7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt ist MAS Real Estate e.K. unaufgefordert zu unterrichten.
  8. MAS Real Estate e.K. hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind umgehend bekanntzugeben.
  9. Falls dem Auftraggeber die nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
  10. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an MAS Real Estate e.K. zu entrichten.
  11. MAS Real Estate ist berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
  12. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig durch MAS Real Estate e.K. nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
  13. Entstehung des Provisionsanspruches:
    Mit dem Abschluss eines durch den Nachweis und/oder die Vermittlung durch MAS Real Estate e.K. zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

    Sofern keine abweichende Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:

    a)Bei Zustandekommen eines Kaufvertrages:


Vom Käufer und Verkäufer sind jeweils 3,57% inkl. MwSt. des beurkundeten Kaufpreises zu zahlen.(bei einem Kaufpreis unter EUR 50.000,00 beträgt die Mindestprovision EUR 1.800,00 inkl. MwSt.).

   b)Bei Zustandekommen eines Miet-/Pachtvertrages


     Bei Mietverträgen über Wohnraum:

Vom Mieter oder Vermieter sind, je nach Auftragsgeber, 2,38 Nettomonatsmieten (Miete exkl. Nebenkosten) inkl. MwSt. zu zahlen. Maßgebend hierfür ist die mietvertraglich niedergeschriebene Miete.

     Bei Miet-/Pachtverträgen über gewerbliche Räume:

Vom Mieter und Vermieter sind jeweils 2,38 Nettomonatsmieten (Miete exkl. Nebenkosten) inkl. MwSt. zu zahlen. Maßgebend hierfür ist die mietvertraglich niedergeschriebene (nicht durch sonstige Vereinbarungen kurzzeitig reduzierte) Miete.

Bei einer festgeschriebenen Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahren sind vom Mieter und Vermieter jeweils 2,38 % der 10-fachen Jahresmiete (Miete exkl. Nebenkosten) inkl. MwSt. zu zahlen.

   Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend

  1. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
    Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch MAS Real Estate.
    Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
  2. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
  3. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
  4. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
  5. Schadensersatzansprüche sind gegenüber MAS Real Estate e.K. , mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns oder Verstoß gegen mit MAS Real Estate e.K. schriftlich geschlossenen Vereinbarungen, ausgeschlossen.
  6. Die in Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Informationen der Vertragspartner. MAS Real Estate ist bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann aber nicht übernehmen.
  7. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und –vermietung bzw. –verpachtung sind vorbehalten.

Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung durch MAS Real Estate e.K. Gültigkeit.

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Viersen Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.

 

Viersen, den 01.06.2015